Impressum erstellen

Für Ihre Webseite brauchen Sie als Heilpraktiker zwingend ein Impressum.

 

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe bei Publikationen, auch bei Webseiten, die nicht rein privater Natur sind.  Jeder Leser einer Seite sollte wissen, wer hinter der Publikation steht. Die Impressumspflichten ergeben sich aus § 5 TMG.

Dort ist zu lesen:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.

soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Was heißt das nun für Sie als Heilpraktiker persönlich?

Angegeben werden muss bei Heilpraktikern zwingend

  • Vor- und Zuname und Anschrift des Praxisinhabers, nebst Telefonnummer und e-mail-Adresse
  • die behördliche Zulassung, z. b. Zulassung zum Heilpraktiker durch das Gesundheitsamt X am Y
  • die vollständige Adresse der nun für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde inklusivem einem Link zur Aufsichtsbehörde
  • einen Link auf das Heilpraktikergesetz (oder wahlweise den gesamten Gesetzeswortlaut)
  • einen Link auf die Berufsordnung für Heilpraktiker (oder wahlweise den gesamten Gesetzeswortlaut)
  • wenn Sie Umsatzsteuerpflichtig sind: Die Angabe der Ust-ID
  • Wenn Sie Bilder auf der Homepage verwenden, muss die Urheberschaft im Impressum angegeben sein (Bsp: Foto von Fotolia.com, Name des Autors, Nr, Verwendungsort des Bildes)

Hinweis zum Verbraucher-Schlichtungsverfahren:

seit dem 01.02.2017 sind Unternehmer, die eine Webseite besitzen, verpflichtet, Angaben über die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren zu machen. Dies gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, so dass die allermeisten Heilpraktiker davon nicht betroffen sein dürften (§ 36 VSBG).

Wo muß das Impressum stehen:

Das Impressum muss gut erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Ich empehle daher die Einbindung in das Menü oder in den Footer Ihrer Homepage. Ein Verweis auf das Impressum nur auf der Startseite ist nicht ausreichend. Der Besucher ihrer Webseite darf nicht mehr als zwei Mausklicks benötigen, um das Impressum ansehen zu können.

Wie erstelle ich nun ein Impressum?

Es gibt viele kostenlose Impessumsgeneratoren im Internet, hier einige Beispiele:

http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

Vergessen Sie bei diesen Generatoren nicht, die für Sie oben erläuterten spezifischen Angaben mit zu übernehmen.

Möchten Sie sichergehen, dass das Impressum möglichst rechtssicher und exact auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Gerne überlasse ich Ihnen die Kontaktdaten des Anwaltes, mit dem ich zusammenarbeite.